Wer den Mietwagen am Flughafen später als vereinbart abholt, zahlt nicht automatisch eine Verspätungsgebühr. Je nach Vermieter, Station und Buchung bleibt das Fahrzeug noch eine Weile kostenlos reserviert. Für eine Übergabe nach Geschäftsschluss kann ein Aufpreis anfallen, oder die Reservierung verfällt. Bei vorausbezahlten Buchungen kann dadurch der bereits gezahlte Mietpreis verloren gehen.
Geben Sie bei der Buchung Ihre Flugnummer an und melden Sie eine absehbare Verspätung sofort der Station. Haben Sie über einen Vermittler gebucht, prüfen Sie auch dessen Bedingungen zu Änderungen und Erstattungen.
Kosten bei verspäteter Mietwagenabholung
Die Folgen hängen davon ab, ob die Station das Fahrzeug noch bereithält und ob eine Übergabe außerhalb der Öffnungszeiten möglich ist. Die sogenannte „No-Show“-Regel gilt, wenn Sie nicht zur Abholung erscheinen. Sie kann eine separate Gebühr vorsehen oder dazu führen, dass eine Vorauszahlung verfällt.
| Mögliche Folge | Warum sie anfällt |
|---|---|
| Verlust der Vorauszahlung oder No-Show-Gebühr | Die Station hält das Fahrzeug nach Ablauf ihrer Wartefrist nicht länger bereit. Welche Kosten entstehen, richtet sich nach den Buchungsbedingungen, der Zahlungsart und der Station. |
| Zuschlag für eine Übergabe nach Geschäftsschluss | Mitarbeitende müssen für die verspätete Abholung länger bleiben oder eigens zur Station kommen. Eine solche Übergabe muss der Vermieter anbieten und häufig vorher bestätigen. |
| Höherer Preis bei einer Neubuchung | Ist die ursprüngliche Reservierung verfallen, gilt für eine neue Buchung der dann verfügbare Tarif. Er kann vom ursprünglich gebuchten Preis abweichen. |
| Keine Erstattung für ungenutzte Mietzeit | Wer den Wagen später übernimmt, nutzt weniger Zeit als gebucht. Manche Vermittlungsbedingungen schließen eine Erstattung für diese nicht genutzten Tage aus. |
Die Gebühren unterscheiden sich deutlich. Die deutschen Avis-Bedingungen nennen mindestens 50 Euro für eine Abholung außerhalb der Öffnungszeiten, die vorher organisiert wurde. Ohne gültige Flug- oder Zugnummer und ohne vorherige Benachrichtigung nennen sie mindestens 100 Euro. Diese Beträge gelten nur für die genannten Avis-Bedingungen. Sie sind keine Richtwerte für den gesamten Markt.
Auch die Wartefristen sind verschieden. SIXT nennt für bestimmte Länder eine kostenfreie Karenzzeit von 60 Minuten während der Öffnungszeiten. Mit hinterlegter Flugnummer hält der Anbieter die Buchung an Flughafenstationen laut eigener Auskunft bis zu 24 Stunden ab der ursprünglich vereinbarten Abholzeit aufrecht. Avis nennt in einer Flughafeninformation wiederum zwei Stunden, in denen ein bereits zugewiesenes Fahrzeug reserviert wird. Diese Angaben gelten jeweils unter unterschiedlichen Bedingungen und sind keine allgemeine Regel.
Flugnummer bei verspäteter Abholung
Eine eingetragene Flugnummer hilft der Station, die Ankunft dem Flug zuzuordnen. Einige Vermieter verbinden damit eine längere Bereitstellung oder eine Wartezeit nach Geschäftsschluss. Das schützt jedoch nicht automatisch vor jeder Gebühr und ersetzt keine Nachricht an die Station, wenn sich die Ankunft deutlich verschiebt.
Prüfen Sie daher zwei Dinge: Wie lange bleibt das Fahrzeug reserviert? Bis wann ist eine persönliche Übergabe möglich? Die Reservierung kann länger gelten als die Öffnungszeit der Station. Daraus folgt nicht automatisch, dass Mitarbeitende auch nach Geschäftsschluss auf die Ankunft warten.
So klären Sie Kosten vorab
Wählen Sie die Abholzeit mit Puffer. Nach der Landung brauchen Sie Zeit, bis Sie Ihr Gepäck haben, die Kontrollen passiert und die Mietwagenstation erreicht haben. Liegt die vereinbarte Abholung zu knapp hinter der Landung, steigt das Risiko, die Wartefrist zu überschreiten.
Bevor Sie buchen, prüfen Sie die Öffnungszeiten und die Bedingungen zur verspäteten Abholung im Buchungsbeleg sowie in den Vermieterbedingungen. Wenn eine Ankunft nach Geschäftsschluss möglich ist, fragen Sie die Station konkret, ob sie dann noch übergibt und welcher Zuschlag anfällt. Lassen Sie sich Betrag, Währung und notwendige Voranmeldung schriftlich bestätigen. Ein allgemeiner Hinweis wie „Flugverspätungen werden berücksichtigt“ klärt diese Kosten nicht.
Bei einer absehbaren Verspätung rufen Sie die zuständige Station an und bewahren Sie eine Bestätigung der Absprache auf. Haben Sie über ein Vermittlungsportal gebucht, informieren Sie zusätzlich den Vermittler oder prüfen Sie dessen Änderungsregeln. Eine Vereinbarung mit der Station gilt nicht in jedem Fall auch für den Vermittler.
Lesen Sie auch die Stornobedingungen. Bei Nichtabholung wird die Buchung nicht automatisch kostenlos storniert. Wenn die Station das Auto nicht mehr bereitstellt, kann eine aktive Stornierung und Neubuchung nötig sein. Für die neue Buchung gilt dann der verfügbare Preis.
Flughafenzuschlag und Rückgabe
Vermieter können einen Flughafen- oder Standortzuschlag berechnen, weil die Station am Flughafen liegt. Dieser Zuschlag kann deshalb auch bei pünktlicher Abholung Teil des Mietpreises sein und ist von einer Verspätungsgebühr zu unterscheiden. Prüfen Sie den Gesamtpreis und die einzelnen Positionen im Angebot.
Zusätzliche Kosten wegen einer verspäteten Rückgabe betreffen einen anderen Fall. Gibt man den Wagen später zurück als vereinbart, können ein zusätzlicher Miettag oder ein Bearbeitungsentgelt anfallen. Diese Gebühren entstehen nicht allein dadurch, dass die Abholung verspätet war. Sie werden relevant, wenn sich dadurch auch die Rückgabe verschiebt.
Wenn die Mietwagenabholung scheitert
Behält ein Anbieter den vorausgezahlten Mietpreis ein, obwohl Sie kein Fahrzeug erhalten haben, hängt die rechtliche Bewertung von den konkreten Bedingungen und Umständen ab. Der ADAC hält eine solche Einbehaltung nach deutschem Recht für möglicherweise unzulässig, weist aber darauf hin, dass die Frage nicht allgemein durch Gerichte geklärt ist. Daraus lässt sich kein sicherer Erstattungsanspruch für jede Buchung ableiten.
Bewahren Sie in diesem Fall Buchungsbeleg, Zahlungsnachweis und Nachrichten mit Station und Vermittler auf. Fragen Sie schriftlich nach, auf welche Vertragsregel der Anbieter die Abbuchung stützt. Wenn keine Einigung gelingt, lassen Sie die konkrete Buchung rechtlich prüfen.
