Wenn Sie Ihren Mietwagen verspätet abholen, rufen Sie zuerst die örtliche Station an. Dort erfahren Sie, ob das Auto noch bereitsteht und eine spätere Übergabe möglich ist. Haben Sie über einen Mietwagen-Vermittler gebucht, informieren Sie auch ihn. Das ist besonders wichtig, wenn Sie die Buchung ändern oder stornieren müssen.
Vergleichsportale zeigen oft nur Angebote. Manche leiten Buchungen an einen Vermittler weiter, der die Reservierung für Sie abwickelt. Prüfen Sie in der Buchungsbestätigung, wer als Vermittler und Vermieter genannt ist.
Wer für Buchung und Abholung zuständig ist
Ein Vergleichsportal zeigt Angebote verschiedener Anbieter. Wenn Sie dort nur gesucht haben, ist das Portal nicht automatisch für Ihre Reservierung oder die Abholung zuständig. Prüfen Sie die Buchungsbestätigung, den Voucher (Abholbeleg) und den Zahlungsbeleg. Daraus sollte hervorgehen, bei welchem Unternehmen Sie gebucht und bezahlt haben.
Ein Vermittler, auch Mietwagen-Broker genannt, organisiert Ihre Reservierung beim örtlichen Vermieter. Er stellt oft den Voucher aus und nimmt die Vorauszahlung entgegen. Wenden Sie sich an ihn, wenn Sie die Buchung ändern oder stornieren oder eine Rückerstattung beantragen wollen. Der Voucher ist nicht unbedingt der Mietvertrag. Bei einer Buchung über einen Vermittler schließen Sie den Mietvertrag oft erst bei der Abholung mit dem Vermieter.
Die Mietwagenstation übergibt Ihnen das Auto vor Ort. Wenn Sie noch unterwegs sind und wissen wollen, ob die Station auf Sie wartet, rufen Sie dort zuerst an. Bei einer Direktbuchung kann die Autovermietung zugleich Vermittler und Vertragspartner sein. Welche Aufgaben die einzelnen Unternehmen übernehmen, hängt von den Buchungsbedingungen ab.
Wenn Sie sich verspäten
Rufen Sie die Station an, sobald Sie wissen, dass Sie sich verspäten. Die Telefonnummer steht meist in den Mietunterlagen. Nennen Sie Ihre Buchungsnummer und Ihre voraussichtliche Ankunftszeit. Fragen Sie, wie lange die Station das Auto für Sie bereithält und ob Sie es nach Stationsschluss oder am nächsten Tag abholen können.
Fragen Sie auch, ob die spätere Abholung etwas kostet und ob Ihre Buchung bestehen bleibt. Bitten Sie die Station, ihre Zusage schriftlich zu bestätigen, zum Beispiel per E-Mail oder über Ihr Kundenkonto. Ein Anruf allein stellt nicht sicher, dass das Auto auf Sie wartet. Die Station kann Ihnen sagen, welche Regel für Ihre Buchung gilt.
Wie lange die Station wartet, hängt vom Anbieter ab. Die ADAC Autovermietung nennt für ihr Angebot in der Regel höchstens eine Stunde nach der vereinbarten Abholzeit. Ob die Station das Auto danach noch übergibt, entscheidet sie nach eigenem Ermessen. SIXT nennt für sein Angebot eine kostenlose Wartezeit von bis zu 60 Minuten während der Öffnungszeiten. Bei bestimmten Flughafenbuchungen mit angegebener Flugnummer hält SIXT das Auto bis zu 24 Stunden ab der ursprünglich vereinbarten Abholzeit bereit. Diese Angaben gelten nur für die jeweiligen Anbieter. Sie begründen keine allgemeine Wartefrist.
Vermittler parallel informieren
Wenn Sie über einen Vermittler gebucht oder den Mietpreis im Voraus an ihn gezahlt haben, melden Sie sich auch bei ihm. Tun Sie das besonders dann, wenn die Station Ihre Reservierung nicht findet, eine Änderung verlangt oder Ihnen das Auto nicht übergibt. Fragen Sie, wer die Buchung ändern oder stornieren kann und was Sie dafür innerhalb welcher Frist tun müssen.
Wenden Sie sich wegen der Buchung nur dann an ein Vergleichsportal, wenn es die Buchung selbst abgewickelt hat oder als Kontaktstelle für den Vermittler dient. Wenn Sie dort nur gesucht haben, ist das Portal nicht zuständig. Prüfen Sie bei Unklarheit den Namen auf der Buchungsbestätigung und den Zahlungsempfänger.
No-Show und Vorauszahlung
Wenn Sie die vereinbarte Abholung versäumen, kann der Anbieter Ihre Reservierung als „No-Show“ einstufen. Je nach Buchungsbedingungen verfällt die Reservierung dann und der Anbieter behält möglicherweise die Vorauszahlung. Eine angegebene Flugnummer schützt Sie nicht automatisch vor einer No-Show-Gebühr.
Prüfen Sie die Tarifbedingungen, bevor Sie davon ausgehen, dass Ihre Buchung noch gilt. Nach Einschätzung des ADAC kann es nach deutschem Recht unzulässig sein, den gesamten Mietpreis einzubehalten, wenn kein Fahrzeug übergeben wurde. Der ADAC weist aber darauf hin, dass die Rechtslage ungeklärt ist, besonders wenn der Vermittler im Ausland sitzt. Daraus ergibt sich kein allgemeiner Anspruch auf Rückzahlung. Bei Mietwagenbuchungen gilt außerdem nicht automatisch das 14-tägige Widerrufsrecht, das Sie von anderen Onlinekäufen kennen.
Wenn die Übergabe scheitert
Findet die Station Ihre Buchung nicht oder bekommen Sie das reservierte Auto nicht, wenden Sie sich sofort an die Station und den Vermittler. Notieren Sie, wann Sie angerufen haben und was man Ihnen gesagt hat. Heben Sie Nachrichten, den Voucher und Nachweise über eine Flugverspätung auf. Damit können Sie später belegen, was passiert ist.
Wenn Sie sich beschweren, verlangen Sie schriftlich eine Begründung und die Vertragsgrundlage für Gebühren oder einbehaltene Beträge. Bei Streitigkeiten um einen Mietwagen im EU-Ausland kann Ihnen das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland helfen. Wer rechtlich verantwortlich ist, hängt von Ihrer Buchung und den geltenden Vertragsbedingungen ab.
