Wenn Ihr Flug oder Zug verspätet ist und Sie den Mietwagen nicht rechtzeitig abholen können, rufen Sie sofort bei der Station an. Eine einheitliche Frist, bis zu der der Vermieter das Auto zurückhält, gibt es nicht. Es gelten die Buchungsbedingungen, die Öffnungszeiten und die Regeln des Vermieters.
Lassen Sie sich bestätigen, ob Ihre Reservierung noch gilt und wann Sie das Auto abholen können. Ist das Auto nicht mehr verfügbar, fragen Sie nach einem Ersatz und organisieren Sie gleichzeitig eine Fahrt zur Unterkunft oder zu einer anderen Abholstation.
Rufen Sie die Mietwagenstation an
Nutzen Sie die Telefonnummer auf Ihrer Buchungsbestätigung oder Ihrem Voucher. Halten Sie Buchungsnummer, vereinbarte Abholzeit und voraussichtliche Ankunft bereit. Bei einer Flug- oder Zugverspätung nennen Sie auch die Verbindung und die aktuelle Ankunftszeit.
Klären Sie direkt, ob die Buchung noch aktiv ist, ob das Fahrzeug bereitsteht und wie lange die Station geöffnet bleibt. Fragen Sie außerdem, ob Sie später abholen können oder ein anderes Auto bekommen. Eine hinterlegte Flugnummer hilft bei manchen Vermietern, verlängert die Reservierung aber nicht automatisch.
Erreichen Sie die Station nicht, wenden Sie sich an den Kundenservice des Vermieters. Haben Sie über ein Reiseportal oder ein Reisebüro gebucht, kontaktieren Sie auch den Vermittler. Bitten Sie um eine schriftliche Bestätigung der Auskunft, besonders wenn sich Abholzeit, Mietpreis oder Rückgabezeit ändern.
Prüfen Sie Buchung und Ansprechpartner
Lesen Sie Buchungsbestätigung und Mietbedingungen durch. Dort finden Sie die vereinbarte Abholzeit, die Stationsöffnungszeiten und die Regeln für Verspätung, Stornierung und Nichterscheinen. Der Eintrag „No-show“ bedeutet, dass der Vermieter Sie als nicht erschienen einstuft. Dadurch können Gebühren anfallen oder eine vorausbezahlte Buchung verfallen.
Achten Sie auch darauf, wer Ihre Buchung verwaltet. Bei einer Vermittlung schließt der Vermieter den Mietvertrag häufig erst vor Ort mit Ihnen. Der Vermittler bearbeitet dann möglicherweise die Buchungsänderung, während die Station über das Fahrzeug entscheidet. Wenn unklar ist, wer zuständig ist, kontaktieren Sie beide Stellen und speichern Sie deren Antworten.
Lassen Sie Änderungen bestätigen
Eine Nachricht, dass Sie später kommen, ist noch keine bestätigte Umbuchung. Fragen Sie nach der neuen Abholzeit und lassen Sie sich bestätigen, dass das Auto oder ein Ersatzfahrzeug dann tatsächlich bereitsteht. Klären Sie zugleich, ob der Preis gleich bleibt, ob sich die Rückgabezeit verschiebt und ob Mietdauer oder gebuchte Leistungen betroffen sind.
Die Regeln unterscheiden sich je nach Anbieter und Buchung. SIXT nennt in seinen deutschen Informationen für bestimmte Fälle eine Wartezeit, in der die Station das Fahrzeug innerhalb der Öffnungszeiten noch für Sie bereithält. Für Flughafenstationen mit hinterlegter Flugnummer gelten besondere Regelungen. Europcar beschreibt eigene Fristen für verspätete Ankünfte, unter anderem abhängig von Standort und hinterlegten Reiseangaben. Diese Beispiele gelten nicht automatisch für andere Vermieter oder Buchungen. Maßgeblich sind Ihre Buchungsbedingungen und die Bestätigung der Station.
Stornieren Sie rechtzeitig
Wenn die Abholung nicht mehr klappt, prüfen Sie möglichst vor der vereinbarten Abholzeit, ob Sie stornieren können. Die Frist und eine mögliche Erstattung hängen vom Tarif, davon, wo Sie gebucht haben, und vom Land ab, in dem Sie das Auto mieten. Bei einer Vorauszahlung gelten oft andere Regeln als bei einer Zahlung vor Ort.
Die Bedingungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Buchung: Europcar nennt für bestimmte vorausbezahlte Buchungen eine kostenlose Stornierung bis 48 Stunden vor Mietbeginn. SIXT unterscheidet bei Vorauszahlungen nach dem Zeitpunkt der Buchung und der verbleibenden Zeit bis zur Abholung; bei Nichterscheinen sieht die FAQ keine Erstattung vor. Hertz nennt für bestimmte Buchungen kostenlose Änderungen bis 48 Stunden vor der Abholung. Bei Buchungen über Vermittler können zusätzlich deren Bedingungen gelten.
Prüfen Sie deshalb die Regeln für genau Ihre Buchung, bevor Sie eine neue Reservierung vornehmen. Wenn der Anbieter einer Änderung oder Stornierung zustimmt, lassen Sie sich auch bestätigen, welche Kosten entstehen und welcher Betrag zurückgezahlt wird.
Wenn die Buchung als No-show gilt
Sichern Sie die Buchungsbestätigung, Nachrichten und Gesprächsnotizen. Notieren Sie, wann Sie angerufen haben und mit wem Sie gesprochen haben. Bei einer Zug- oder Flugverspätung bewahren Sie auch den Verspätungsnachweis auf.
Wenn Geld einbehalten wird, bitten Sie den Vermieter oder Vermittler schriftlich um eine detaillierte Abrechnung und um die Vertragsregel, auf der die Gebühr beruht. Nach Einschätzung des ADAC ist es nach deutschem Recht wahrscheinlich unzulässig, den gesamten Mietpreis einzubehalten, wenn das Fahrzeug nicht übergeben wurde. Zu dieser Frage gibt es laut ADAC jedoch keine gerichtliche Entscheidung, die den Fall allgemein klärt. Bei einer Buchung im Ausland gelten möglicherweise andere Regeln. Eine Rückzahlung ist daher nicht sicher und kann eine weitere Klärung erfordern.
Organisieren Sie eine Alternative
Fragen Sie die Station zuerst, ob sie ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug, eine andere Fahrzeugklasse oder einen Wagen an einem nahegelegenen Standort anbieten kann. Lassen Sie sich Verfügbarkeit und mögliche Mehrkosten bestätigen. Verlassen Sie sich nicht auf eine neue Zusage, solange die Station sie nicht bestätigt hat.
Wenn kein Mietwagen bereitsteht, organisieren Sie zunächst die Fahrt zur Unterkunft oder zum nächsten geeigneten Abholort. Je nach Standort kommen öffentlicher Nahverkehr, Shuttle, Zug, Bus, Taxi, Fahrdienst oder ein Hoteltransfer infrage. Prüfen Sie vor der Abfahrt, ob die Verbindung noch fährt und ob sie zu Ihrem Gepäck und Ihrer Reisegruppe passt. Informieren Sie die Unterkunft, wenn sich Ihre Ankunft dadurch verschiebt.
Buchen Sie andernorts ein neues Auto, vergleichen Sie den Gesamtpreis und prüfen Sie Abholort, Öffnungszeiten, benötigte Dokumente, Zahlungsmittel und Kaution. Klären Sie außerdem, wer fahren darf und für welche Fahrer der Versicherungsschutz gilt. Das ist besonders wichtig, wenn Sie einen Ersatzwagen kurzfristig bei einem anderen Anbieter mieten.


