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Auslandsurlaub mit dem Leasing-Fahrzeug – in den meisten Fällen kein Problem

In unsicheren Zeiten entdecken immer mehr Menschen das eigene Auto als flexibles Verkehrsmittel, nicht nur für den Kurztrip in Deutschland. Auch auf der Fahrt in den Haupturlaub im Ausland bietet es besten Infektionsschutz. „Eigenes“ Auto ist aber oft nicht die ganze Wahrheit – viele Pkw sind finanziert oder geleast, rechtlich gesehen sind die Bank bzw. das Leasingunternehmen Eigentümer. Kredit- bzw. Leasingnehmer sind nur Besitzer. Das bedeutet, sie haben die tatsächliche Verfügungsgewalt, sind aber möglicherweise eingeschränkt durch einen Vertrag mit dem Eigentümer.

Keine Probleme in der EU und im EWR

Praktisch alle Leasing-Angebote sehen eine unbeschränkte Nutzung des Fahrzeuges innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) vor. Dieser umfasst die Staaten der Europäischen Union und zusätzlich Island, Norwegen und Liechtenstein. Die Schweiz gehört zwar nicht zum EWR, ist aber durch bilaterale Abkommen in vielen Punkten gleichgestellt, sodass es auch hier keine Probleme gibt. Wichtig ist der richtige Versicherungsschutz. Die Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung gilt auch im Ausland, und zwar in der EU aufgrund des sogenannten Kennzeichen-Abkommens mindestens in Höhe der vorgeschriebenen Mindestdeckungssummen des jeweiligen Landes. Überall dort, wo das blaue-Europa-Feld auf den Kennzeichen ist, braucht man also eigentlich keine Internationale Versicherungskarte (IVK), die das Bestehen einer Haftpflichtversicherung bestätigt. Dennoch kann es nicht schaden, sich dieses Dokument von seinem Versicherer ausstellen zu lassen. Die IVK ist besser bekannt als Grüne Karte, obwohl sie seit kurzem auf weißem Papier ausgedruckt wird. Das hat den Vorteil, dass der Versicherer sie auch einfach per E-Mail zuschicken kann. Sie muss aber in Papierform vorliegen, um gültig zu sein. Vorzeigen auf dem Smartphone reicht nicht.

Kaskoversicherung mit Gap-Deckung

Während die Haftpflichtversicherung meist automatisch ausreichend ist, sollte der Fahrzeugversicherung (Kaskoversicherung) etwas Aufmerksamkeit gewidmet werden. Der Leasinggeber verlangt üblicherweise eine Vollkasko, damit auch bei selbst verschuldeten Unfällen Versicherungsschutz besteht. Problematisch ist, dass zwischen dem tatsächlichen Restwert des Fahrzeugs und dem Restwert laut Leasingvertrag eine Lücke (englisch gap) entsteht, die von einer gewöhnlichen Kaskoversicherung nicht abgedeckt ist. Sinnvoll ist deshalb die sogenannte Gap-Deckung, die im Totalschadenfall oder bei Diebstahl des Autos nicht nur den Zeitwert, sondern den noch offenen Betrag aus dem Leasingvertrag vollständig übernimmt.

Andere Länder, andere Sitten

Machen Sie sich vor einer Auslandsreise mit dem Pkw unbedingt mit den Verkehrsregeln des Reiselands vertraut. Bei Verstößen (zum Beispiel Alkohol oder gravierenden Geschwindigkeitsüberschreitungen) droht möglicherweise die Beschlagnahmung des Fahrzeugs – das ist von keiner Versicherung abgesichert. Schauen Sie bei außereuropäischen Reisezielen wie Nordafrika oder dem asiatischen Teil der Türkei in Ihren Leasing- oder Kreditvertrag und auch in die Versicherungsunterlagen. Möglicherweise brauchen Sie die Zustimmung des Fahrzeugeigentümers. Versicherungsschutz besteht meist nur für Europa im geografischen Sinn. Für den Grenzübertritt benötigen Sie eine zusätzliche Haftpflichtversicherung (Grenzpolice), und auch eine Erweiterung der Vollkasko-Deckung ist dringend zu empfehlen. Ganz allgemein hilft auf Reisen eine umfassende Schutzbriefversicherung, die bei Panne oder Unfall einen deutschsprachigen Service bietet, Hilfe vor Ort organisiert und für eine sichere Rückreise sorgt.

Bild: Bigstockphoto.com / RossHelen