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Flugzeug chartern: Möglichkeiten und Kosten

Für Sie ist das Flugzeug nicht nur ein Transportmittel in den Urlaub, sondern Sie haben Spaß an der Flugreise selbst? Im vollen Ferienflieger hält sich das Vergnügen in engen Grenzen. Haben Sie einmal darüber nachgedacht, selbst ein Flugzeug zu chartern? Das ist nicht nur für Geschäftsleute, Fracht- und Ambulanzflüge oder Privatreisen von Superreichen eine Option. Flugzeug-Charter ist bezahlbar, vor allem, wenn sich eine Reisegruppe die Kosten teilt.

Der Bedarfsflug

Was im allgemeinen Sprachgebrauch als Charterflug bezeichnet wird, heißt offiziell Bedarfsflug oder international Non-Scheduled Traffic, also Flugverkehr, der nicht als Liniendienst nach einem Flugplan abgewickelt wird. Dazu zählen Rundflüge von Regionalflughäfen ebenso wie das Anmieten von Flugzeugen durch große Reiseveranstalter, die sogenannte Inclusive Tour Charter (IT-Charter). Auch Frachtgut- und Militärtransporte werden mit Charterflügen durchgeführt.

Genehmigungsfreie Flüge von Privatpiloten

Luftfahrtunternehmen, die gewerbsmäßig tätig sind, brauchen dafür eine Genehmigung. Das ist das Air Operater Certificate (AOC). Wer seinen Charterflug direkt oder über einen Vermittler (Broker) bei einem Luftfahrtunternehmen bucht, genießt umfassenden Schutz durch die strenge Haftung des Unternehmens, wenn etwas schief geht. Es gibt aber Ausnahmen von der Pflicht zur Betriebsgenehmigung.

  • Privatpiloten von Ultraleichtflugzeugen und Segelflugzeugen sowie Ballonfahrer dürfen ohne AOC Passagiere mitnehmen.
  • Rundflüge (Flüge mit gleichem Start- und Zielort) sind ebenfalls genehmigungsfrei.
  • Maximal sechs Privatpersonen dürfen gemeinsam einen Flug unternehmen und sich die direkten Kosten dafür teilen. Wenn auch der Pilot seinen Anteil trägt, ist das kein gewerbliches Angebot. Da nicht nur Berufsflieger, sondern auch Privatpiloten eine gewisse Anzahl von Flugstunden nachweisen müssen, um ihre Lizenz zu behalten, nehmen sie die Möglichkeit zur Kostenteilung gern wahr.
  • Gleiches gilt für Schau- und Wettbewerbsflüge. Hier dürfen neben den direkten Kosten auch anteilige jährliche Kosten umgelegt werden.
  • Eine interessante Möglichkeit für Privatpersonen sind sogenannte Einführungsflüge. Wenn der Pilot Ihnen nicht nur – wie beim Rundflug – die Schönheiten der Landschaft zeigt, sondern Sie auch mit der Technik des Flugzeugs vertraut macht, ist der Flug wie ein Rundflug ohne AOC erlaubt, und zwar auch dann, wenn Start und Ziel nicht identisch sind.
  • Weitere Ausnahmen beziehen sich auf das Schleppen von Segelflugzeugen, auf das Absetzen von Fallschirmspringern sowie auf Kunstflugaktivitäten.

So viel kostet die Flugzeug-Charter

Gewerbliche Anbieter müssen völlig anders kalkulieren als Privatpiloten, die nicht mehr nehmen dürfen als einen kleinen Zuschuss zu den Kosten ihres Hobbys. Die Preise richten sich nach Flugzeugtyp, Strecke, Gebühren der genutzten Flughäfen, Kraftstoffpreisen und vielem mehr. Um zumindest eine Größenordnung zu nennen: Ein kleines Flugzeug ist ab etwa 2.000 Euro pro Flugstunde zu haben, ein großer Passagierjet kostet etwa das Zehnfache. Ein typischer Light Jet, wie ihn Geschäftsreisende nutzen, liegt bei stündlich 4.000 Euro. Das mag zunächst teuer klingen – aber denken Sie daran, das ist der Preis für das ganze Flugzeug, nicht pro Sitzplatz. Wenn Sie mit Familie und Freunden einen besonderen Geburtstag feiern oder geschäftlich mit mehreren Teilnehmenden zu einem Kongress reisen möchten, relativiert sich der Preis.

Bild: Bigstockphoto.com / Dean Drobot