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Mit der Drohne in den Urlaub – das sollten Sie beachten

Drohnie statt Selfie – auch im Urlaub sind Luftbilder der Hit. Neue Reiseziele lassen sich aus der Luft erkunden, vertraute Urlaubsorte neu entdecken. Aber darf man eine Drohne im Ausland einfach so aufsteigen lassen? Trotz Registrierung, Sachkundenachweis und Versicherung in Deutschland ist das nicht immer problemlos.

Keine einheitlichen Regelungen in der EU

Alles kein Problem, solange Sie sich innerhalb der Europäischen Union aufhalten? Hier gilt seit 2021 doch eine einheitliche EU-Drohnenverordnung? Einige Regeln sind tatsächlich vereinheitlicht worden. So gibt es fünf Risikoklassen (C0 bis C4), drei Anwendungsszenarien (Open, Specific, Certified) und davon abhängige Versicherungs- und Kennzeichnungspflichten. Viele Länder haben aber eigene Gesetze und Verwaltungsvorschriften. Auch die Flugverbotszonen (zum Beispiel Naturschutzgebiete) hängen von lokalen Gegebenheiten ab. Mit den nationalen Regelungen sollte man sich unbedingt rechtzeitig vor dem Urlaub vertraut machen. Ihr Drohnen-Shop kann sicher hilfreiche Links bereitstellen, zum Beispiel die Internetseiten der Luftfahrtbehörden des Urlaubslandes oder Hobbyforen vor Ort. Planen Sie viel Zeit ein. Die Mühlen der Verwaltung mahlen langsam, Registrierung und Aufstiegsgenehmigung können durchaus ein halbes Jahr auf sich warten lassen. Eventuell müssen Sie einen nationalen „Drohnen-Führerschein“ machen, bevor Sie im Ausland fliegen dürfen.

Drohnen im Flugzeug

Grundsätzlich darf die Drohne selbst ins aufgegebene Gepäck. Damit es keinen Ärger beim Zoll gibt, sollten Sie die nötigen Genehmigungen griffbereit haben. Ein Problem sind die Akkus. Wegen der kurzen Betriebszeiten pro Akkuladung möchten Sie vermutlich mehrere Ersatzbatterien auf die Reise mitnehmen. Sie dürfen keinesfalls ins aufgegebene Gepäck. Und auch im Handgepäck sind sie nur in beschränkter Zahl erlaubt. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Fluggesellschaft. Bei Kapazitäten bis 100 Wattstunden (Wh) sind nach den Richtlinien der IATA beliebig viele Akkus erlaubt, solange die Höchstzahl an Bord nicht überschritten wird. Bis 160 Wh werden in der Regel zwei Akkus geduldet, darüber hinaus ist eine teure Anmeldung als Gefahrgut nötig. Auf den Akkus finden Sie die Kapazität in Milliamperestunden (mAh) angegeben. Um die Wattstunden zu errechnen, multiplizieren Sie diesen Wert mit der Spannung des Akkus in Volt (V). Zum Beispiel kommt ein Akku mit 5.200 mAh und 11,1 V auf knapp 58 Wh.

Urlaub am Meer

Urlaub am oder auf dem Wasser bedeutet schöne Film- und Fotomotive, ist aber für Drohne und Menschen mit Risiken verbunden. Bei niedriger Flughöhe können Wellen die Drohne erreichen, der Wind über See erhöht den Energieverbrauch. Die reflektierende Wasseroberfläche kann das Video-Positionierungssystem beeinflussen. Erhöhen Sie die Reichweite, um ein starkes GPS-Signal zu haben. Beim Start vom Schiff schaffen Sie genügend Platz, damit auch bei einem plötzlichen Windstoß niemand zu Schaden kommt. Eine „return to home“ Funktion wird die Drohne im Wasser landen lassen, wenn das Schiff nicht vor Anker liegt.

Sie planen eine Kreuzfahrt? Fragen Sie bei der Reederei nach der Bordordnung. Der Start der Drohne vom Schiff aus ist in aller Regel verboten. Auf manchen Kreuzfahrtschiffen dürfen Sie keine Drohne mitnehmen, bei anderen ist die Lagerung in der Kabine erlaubt. Dann können Sie sie zumindest bei Landausflügen einsetzen, wenn Sie die Vorschriften des jeweiligen Landes einhalten.

Bild: Bigstockphoto.com / yanya