Für viele Auswanderer ist Curaçao ein lohnendes Ziel mit karibischem Klima, politischer Stabilität und westlichem Lebensstandard. Neben der offiziellen Amtssprache Niederländisch wird die Kreolsprache Papiamento gesprochen, die im öffentlichen Leben dominiert.
Einreisebestimmungen für Auswanderer
Die Insel gehört zu den Niederlanden und besitzt eine autonome Regierung. Wer nach Curaçao auswandern möchte, benötigt für die Einreise kein Visum. Benötigt werden ein gültiger Reisepass oder Personalausweis sowie eine Aufenthaltserlaubnis. Diese wird vom Justizministerium des Landes ausgestellt und ist auf drei Jahre begrenzt und kann im Anschluss an diese Zeit verlängert werden. Eine unbegrenzte Erlaubnis wird nach einem dauerhaften Aufenthalt von zehn Jahren ausgestellt. Verfügt der Auswanderer über berufliche Kenntnisse, die kein Einheimischer besitzt, sind die Chancen auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung gut. Arbeitswillige Auswanderer müssen neben dieser Erlaubnis beim Arbeitsamt eine Arbeitserlaubnis beantragen.
Regelungen für Investoren & Pensionäre
Interessant ist eine Auswanderung nach Curaçao für Investoren und Pensionäre. Letztere können sich unter bestimmten Umständen auf die Penshonado-Regelung berufen. Zu den entscheidenden Kriterien für die Inanspruchnahme zählen ein Mindestalter von 50 Jahren, ausländische Einkünfte (beispielsweise Rente aus dem Heimatland) sowie eine Investition in bestimmter Höhe (beispielsweise für einen Immobilienkauf). Die Aufenthaltserlaubnis für Investoren kann für drei oder fünf Jahre sowie für einen unbegrenzten Zeitraum erteilt werden. Dies ist abhängig von der Höhe der Investition. Wenn Sie nach Curaçao auswandern möchten, kann die professionelle Hilfe eines Einwanderungsagenten sinnvoll sein. Dieser unterstützt Sie bei der Beantragung der Aufenthaltsgenehmigung.
Auf urlaub-curacao.net erhalten Sie weiterführende Informationen über Curaçao.